Für welches Problem seid ihr eigentlich die Lösung?

Auf diese Frage antworten heute die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt. Ende der 1980er Jahre wurde auf Initiative der Studierenden ein ‚Ausschuss für Frauenförderung und Feministische Theologie‘ an der Theologischen Fakultät gegründet. Im Laufe der Jahrzehnte wurde daraus der heutige ‚Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt‘.

Wir setzen uns ein …

… für eine Kultur des Zuhörens. 

Wenn alle im Orchester penibel ihre Noten von Blatt spielen, kommt noch keine Symphonie heraus. Die braucht mehr als technische Perfektion: Taktgefühl und das Hören aufeinander. Beides braucht es überall, wo Menschen miteinander etwas erreichen wollen. Auch in unserer Fakultät. Im Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt arbeiten wir daran. (Bernhard Spielberg)

… für Gleichstellung.

Obwohl wir uns inzwischen für Gendergerechtigkeit und Chancengleichheit im weitesten Sinne einsetzen, ist die Diskriminierung von Frauen in der Wissenschaft nach wie vor ein Problem, dem wir besondere Aufmerksamkeit schenken. (Viola Tenge-Wolf)

… für eine inklusive Sprache.

Als Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt der Theologischen Fakultät wollen wir auf Ungleichheiten in allen Bereichen des universitären Lebens aufmerksam machen und uns für eine diversitätssensible Haltung stark machen. Das bedeutet beispielsweise auch, auf strukturelle Benachteiligungen durch Sprache hinzuweisen. Sprache bildet die Wirklichkeit ab und kann diese auch transformieren. Es passiert noch allzu häufig, dass Texte oder Ansprachen im generischen Maskulinum verfasst sind und so Frauen oder Menschen des dritten Geschlechtes unsichtbar bleiben. Deshalb setzen wir uns für eine gendersensible Sprache ein, die der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung trägt, den Respekt vor Menschen jeden Geschlechtes fördert und so zu mehr Chancengleichheit beiträgt. (Elisabeth Fock)

… für Studierende, die mit chronischer Erkrankung und Behinderung ihren Unialltag bewältigen.

Ein Leben mit chronischer Erkrankung oder Behinderung bringt ganz eigene Herausforderungen und für die Betroffenen ganz unterschiedliche Anstrengungen und Hürden mit sich. Damit eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am akademischen Leben gewährleistet ist, gibt es eine Reihe von Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Uni
Freiburg, für die der Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt der Theologischen Fakultät Anlaufstelle und Anwalt sein kann. Hochschulen haben die Aufgabe, Barrierefreiheit jeglicher Art zu schaffen, das ist rechtlich geregelt.

Viele Menschen gerade mit nicht-sichtbarer Beeinträchtigung empfinden sich allerdings nicht als behindert, obwohl sie es nach der gesetzlichen Definition sind, oder sie wollen sich nicht outen, weil sie Angst vor Stigmatisierung haben. Deshalb verzichten sie auf ihre Rechte und das häufig zum eigenen Nachteil. Wichtig ist es deshalb, dass Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte informieren und beraten lassen und die richtige Unterstützung erfahren.
Was ist möglich, um den Studien- bzw. Arbeitsalltag inklusiv zu gestalten? Es gibt zum Beispiel Nachteilsausgleiche, Technische Hilfen, Studien- und Kommunikationsassistenzen, Eingliederungshilfen und die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Nehmen Sie gerne die Arbeit des Ausschusses in Anspruch. Das hilft auch, auf Probleme und Barrieren strukturell aufmerksam zu machen und gibt anderen Betroffenen Mut. (Dorothee Kissel)

… für Fragen zu Vereinbarkeit von Familie und Studium/Promotion/Beruf.

Ein Kind kann das Leben ganz schön auf den Kopf stellen. Viele Fragen stellen sich womöglich schon während der Schwangerschaft: Kann ich nun weiter studieren? Darf das Kind mit in die Vorlesung? Wo kann man wickeln? Gibt es Betreuungsoptionen? Wie soll ich das Studium finanzieren, wenn ich nun nicht mehr oder weniger arbeiten kann? (Wie) Schaffe ich es, mit Kind meine Dissertation zu beenden?

Auch unter den Angestellten (Verwaltung, Wissenschaft, …) können sich Fragen stellen, die das Thema betreffen. Was mache ich, wenn ich schwanger bin und mein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft? Wie wirkt sich meine Elternschaft auf meine Laufzeit nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz aus? Wie kann ich meine Lehre organisieren?

Wir können gemeinsam Antworten auf offene Fragen finden und weitere Unterstützungsoptionen aufzeigen. (Daniela Blank)

… für einen diversitäts- und machtsensiblen Lehrbetrieb.

Wir sichern „Theologien marginalisierter Gruppen“ einen Platz im Lehrangebot der Theologischen Fakultät. Jedes Jahr vergeben wir einen Lehrauftrag, der – komplementär zu den üblichen Klassikern theologischer Curricula – Themen aus dem Queer-Feminismus, der Genderforschung oder dem Bereich der Machttheorien in den Fokus des Theologietreibens stellt. In den vergangenen Jahren ging es im Rahmen solcher Lehraufträge beispielsweise um Intergeschlechtlichkeit im Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft und Kirche sowie um Machtmechanismen der Katholischen Kirche, die auf ihre Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit hin untersucht wurden. (Antonia Lelle)

… für Betroffene von sexueller Belästigung und geschlechtsbezogener Gewalt.

Sexuelle Belästigung und geschlechtsbezogene Gewalt macht auch vor Hochschulen nicht Halt. Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage des Kölner Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften, die an europäischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen durchgeführt wurde, ergab, dass 62% der befragten Studierenden und Mitarbeitenden geschlechtsbezogene Gewalt und fast ein Drittel der Befragten sexuelle Gewalt im Studium oder bei der Arbeit erlebt hatten.

Wenn Sie sexuelle Belästigung oder geschlechtsbezogene Gewalt an unserer Fakultät erleben oder erlebt haben, können Sie sich vertraulich an jedes Mitglied des Ausschusses wenden. Sie entscheiden dann, ob das Thema anonym mit in die Kommission genommen wird oder beispielsweise nur der Gleichstellungsbeauftragte oder die Vorsitzende des Ausschusses mit ins Vertrauen gezogen wird. Wir beraten gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen als nächstes sinnvoll sein können – etwa das persönliche Gespräch mit der betreffenden Person durch ein Mitglied des Ausschusses und/oder auch die Weiterleitung an externe oder übergeordnete Stellen. Der Vorfall und der Prozess werden außerdem intern und anonym dokumentiert. Sie haben bei jedem Schritt die Möglichkeit, den Prozess abzubrechen. (Kathrin Senger)

… für eine Universität, an der sich alle Menschen frei von Diskriminierung entfalten können.

Wir setzen uns als Ausschuss dafür ein, dass sich alle unserer Fakultät angehörigen Personen frei von Diskriminierung durch ihren Unialltag bewegen können. Jegliche Herabwürdigung oder Benachteiligung aufgrund von Eigenschaften wie Herkunft, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter, Behinderung und weiteres sind nicht zu billigen. Sollten Sie eine Diskriminierungserfahrung machen oder beobachten, können Sie sich jederzeit an die Mitglieder des Ausschusses wenden. Analog zum Verfahren bei sexueller Belästigung beraten wir Sie gerne, wie weitere Schritte aussehen können – auf Wunsch auch gern anonym.

Weitere Informationen zu Diskriminierung und Beratungsangebote finden Sie auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Universität und auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. (Nadja Schmitz-Arenst)

 

 

Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt

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